Stellungnahme zur Mobilfunkanalyse im Februar 2009

 

 

Der Stadtrat Buchloe hatte dankenswerterweise 2008 entschieden, eine Analyse der Versorgung der Stadt Buchloe und ihrer Ortsteile mit Mobilfunkanlagen und eine mögliche Strahlenbelastung für die Bürger erstellen zu lassen.

Die Ergebnisse dieser Mobilfunkanalyse, die Dr. Lebrecht von Klitzing 2008 erstellte, wurden am 12.02.2009 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung in der Aula der Hauptschule Buchloe vorgestellt.

 

Es gibt Ergebnisse, die zu besonders zu beachten sind:

 

  1. Die Versorgung des Stadtgebietes ist in ausreichendem Maße sichergestellt. Es bedarf im Moment keiner weiterer Sende- und Empfangsanlagen.
  2. Die gesetzlichen Grenzwerte für die Strahlenbelastung sind eingehalten.
  3. Es wurde aber auch klar formuliert, dass die geltenden gesetzlichen Grenzwerte der BImSchV26 sehr kritisch zu sehen sind, weil sie nach wie vor gewisse Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung auf den menschlichen Organismus nicht berücksichtigen.
  4. Bundesumweltministerium und Mobilfunkanbieter haben in einer gemeinsamen Untersuchung klären wollen, wie die Risiken und Grenzwerte zu beurteilen sind.
  5. Es gab in dieser Untersuchung 54 Projekte – nur 22 davon befassten sich mit den biologischen Auswirkungen.
    15 dieser 22 Projekte wurden ausgewertet.
    Nur 4 der Projektergebnisse zeigten keine biologischen Effekte.
  6. Elf biologisch auf den Menschen wirksame Effekte wurden gefunden, davon sind sechs relevant - sie sind nicht unerheblich.
  7. Leider haben diese Ergebnisse keinen Einfluss auf die Festlegung niedrigerer Grenzwerte in der BImSchV26 gefunden.

 

Dass diese Ergebnisse bei der Festlegung von gesetzlichen Grenzwerten nicht berücksichtigt werden ist der Gewichtung der Interessen zu verdanken, wie sie von der Bundesregierung vorgenommen wird. Leider ist hier zu erkennen, dass wirtschaftliche Interessen von Betreibern einer Anlage höher bewertet werden als die Vermeidung von gesundheitsschädigenden Auswirkungen auf die Bevölkerung. Das ist auch volkswirtschaftlichen gesehen unverantwortlich.

 

Die gute Nachricht soll nicht fehlen:
Die Bundesimmissionsschutzverordnungen sind maßgeblich für die Anlagenplanung durch die Betreiber jedoch nicht für die Bauleitplanung der Kommunen. Die bedeutet, dass die zuständigen Kommunen sehr wohl Einflussmöglichkeiten haben. Diesen Spielraum können sie unter der Heranziehung von Experten, wie zum Beispiel Herrn Dr. Lebrecht von Klitzing auch verantwortlich wahrnehmen.
Davon abgesehen ist jeder Nutzer moderner Technik natürlich aufgerufen, seine Eigenverantwortung zu erkennen, sich zu informieren und entsprechend zu handeln.


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