Wirbel um eine Spielothek / Bericht in der Buchloer Zeitung vom 02.08.2007
Schade, daß die Sorge der UBI um negative Auswirkungen einer weiteren Spielothek in Buchloe durch
die kommentierende Mitarbeiterin der Buchloer Zeitung so mißverstanden wurde.
Es geht hier wirklich nicht um ein "Sommertheater". Das Thema wird jedoch von den Buchloer Stadträten
sehr ernst genommen.
Wir danken Herrn Bürgermeister Schweinberger sehr, daß er schnell und unbürokratisch gehandelt hat und
die Fraktionen des Stadtrates bereits am 03.08.07 zu einem Gespräch ins Rathaus bat.
Es sind doch einige Dinge im gemeinsamen Bemühen zu klären.
Daß ein Stadtratsbeschluss nur ein "Abwendungsbeschluss" sein kann und dann auch nur für zwei Jahre bindend ist,
war sicher so manchem neu. Wir gingen davon aus, daß ein Stadtratsbeschluss nur durch einen Beschluss
des gesamten Stadtrats wieder aufgehoben werden kann.
Formale Finessen sollten jedoch nicht den Blick aufs Wesentliche verstellen.
Inwieweit der Stadtrat überhaupt rechtliche Einwände gegen eine Spielothek erheben kann, sei dahingestellt.
Maßgebend ist letztlich die Entscheidung des Landratsamtes.
Die Sorge von Buchloer Bürgern darf aber sehr wohl artikuliert werden.